- Datum
- 15. Dezember 2022
Die Teilungserklärung ist die Erklärung eines Hauseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Eigentum in Miteigentumsanteile geteilt wird. In einer Teilungserklärung wird generell die formelle Aufteilung des Objektes und die Rechte und Pflichten der jeweiligen Eigentümer geregelt. Sie als Eigentümer müssen sie Teilungserklärung beantragen, wenn diese die Immobilie in einzelne Wohneinheiten aufteilen wollen. In dieser wird definiert, wie eine Immobilienfläche in Gemeinschafts-, Sonder- und Wohnungseigentum aufgeteilt wird. Diese regelt zudem die Sondernutzungsrechte und ob eine gewerbliche Verwendung des Objektes möglich ist.
- Datum
- 15. Oktober 2022
Sie wollen ein Baugrundstück verkaufen? Wir als Immobilienmakler sind Ihnen gerne dabei behilflich. Für den Käufer ist es wichtig zu wissen: Ist das Baugrundstück voll erschlossen, teilerschlossen oder gar nicht. Diese Angaben sind insofern relevant, da die Erschließung des Baugrundstücks die Basis der Verkaufsverhandlungen ist.
- Datum
- 15. August 2022
Bei dem Lageplan und der Flurkarte handelt es sich um unterschiedliche Dokumente. Die Flurkarte enthält generell die Flurstücke mit den Flurstücknummern und den Grenzen sowie die Gebäude des Grundstücks. Diese wird für Sie vom Katasteramt geführt und steht für das Land flächendeckend und aktuell zur Verfügung. Dabei werden die Auszüge im Maßstab 1.500, 1:1.000 bzw. 1:2.000 farbig oder schwarzweiß ausgedruckt.
- Datum
- 15. Juli 2022
Wenn man eine Immobilie kauft oder erbt, dann ist das Grundbuch ein wichtiges Dokument, das man kennen sollte. Das öffentliche Register für Grundstücke wird von den Amtsgerichten geführt. Dieses Register beinhaltet nicht nur Informationen zum Eigentümer, auch eventuelle Belastungen des Grundstücks sind hier vermerkt. Mittels des Grundbuchauszugs kann man sich schnell und zuverlässig über die geltenden Rechtsverhältnisse an einem Grundstück informieren.
- Datum
- 15. Februar 2022
Als Verkäufer einer Immobilie sind Sie laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, einem potentiellen Käufer einen Energieausweis vorzulegen. Gleiches gilt auch bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes. Bestimmte Daten aus dem Energieausweis müssen sogar bereits in der Verkaufsanzeige angegeben werden.