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Lageplan und Flurkarte

 

Der Unterschied zwischen Lageplan und Flurkarte

Bei dem Lageplan und der Flurkarte handelt es sich um unterschiedliche Dokumente. Die Flurkarte enthält generell die Flurstücke mit den Flurstücknummern und den Grenzen sowie die Gebäude des Grundstücks. Diese wird für Sie vom Katasteramt geführt und steht für das Land flächendeckend und aktuell zur Verfügung. Dabei werden die Auszüge im Maßstab 1.500, 1:1.000 bzw. 1:2.000 farbig oder schwarzweiß ausgedruckt.

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Was enthält der amtliche Lageplan?

Der amtliche Lageplan hingegen wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur spezifisch und aktuell für ein bestimmtes Grundstück angefertigt. Dabei müssen die örtlichen Gegebenheiten an Ort und Stelle durch diese Person vermessen werden. Der Inhalt geht dabei über jenen einer Flurkarte weit hinaus. Dieser umfasst Grundbuch- und Eigentümerangaben, Geländehöhen, die vorhandene Bebauung mit den Trauf- und Firsthöhen, Bäumen, Festsetzungen des Bebauungsplans sowie befestigte Flächen und vieles mehr. Die amtlichen Lagepläne sind zumeist im Original farbig und normalerweise im Maßstab 1:200 gehalten.

Amtlicher Lageplan und Baugenehmigung

Möchten Sie als Bauherr die Baugenehmigung beantragen, müssen Sie als Bestandteil des Bauantrags außer der Flurkarte zugleich den amtlichen Lageplan einreichen. Dieser besteht aus einem zeichnerischen sowie einem schriftlichen Teil. In dem schriftlichen Teil ist das Baugrundstück erklärt und der Name des Bauherrn, alle Nachbargrundstücke und möglicherweise bestehende Baulasten verzeichnet. Außerdem werden Grund-, Geschossflächen- sowie die Baumassenzahl bezeichnet. In dem zeichnerischen Teil wird die Kontur des Bauvorhabens, die Dachneigung, Abstandsflächen, die Dachform sowie die Einfügung in die Umgebung aufgezeigt. Generell ist der Lageplan ein amtliches Dokument, welches Sie als Bauherr auf jeden Fall gemeinsam mit der Baugenehmigung aufbewahren müssen. Beim Immobilienverkauf hat dieses Dokument einen wichtigen Wert.

 

Welche Bedeutung hat der amtliche Lageplan?

Der amtliche Lageplan ist eine der wichtigsten Unterlagen zur Verwirklichung des Bauvorhabens, denn dieser stellt im Genehmigungsverfahren eine bedeutende Grundlage dar. Er ist die erste Bauvorlage für einen baulichen Vorbescheid, für das Anzeigeverfahren sowie für die Baugenehmigung.

Die Bedeutung der Flurkarte

Im Unterschied zum Lageplan ist die Flurkarte eine Erklärung sämtlicher Liegenschaften. Hierzu gehören Grund- und Flurstücke. Die Flurkarte ist die Basis für das Grundbuch und kann das Eigentum am Grundstück sowie die optimale Versteuerung sichern. Genau genommen gibt es diese Karte in der bisherigen Form nicht mehr, denn sie wurde von einer automatischen Liegenschaftskarte abgelöst. Dennoch wird diese weitestgehend noch Flurkarte genannt. Weitere Bezeichnungen sind Liegenschafts- oder Katasterkarte. Auf dieser Karte finden sich Gemarkungs- und Gemeindegrenzen, Gebäude, welche sich auf dem Grundstück befinden, die Flurstücke sowie die Nutzungsarten. Hier sind alle Liegenschaften (Grundstücke, Gebäude und Flurstücke) maßstabsgetreu dargestellt. Gemeinsam mit der Schätzungskarte, in der die Ergebnisse der Bodenschätzung beschrieben werden, ist die Flurkarte der abbildende Teil eines Liegenschaftskatasters. Die Flurkarte dient zum Nachweis der Lage eines Grund- oder Flurstückes und amtiert als Vorlage für Grundbucheinträge. Diese kann man beim Katasteramt beantragen.

Das Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster hingegen weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Es besteht zum einen aus der Flurkarte, in der alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen werden. Zum anderen enthält das Liegenschaftskataster beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen zum Beispiel die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zudem werden auch die Daten der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt.

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