Als Verkäufer einer Immobilie sind Sie laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, einem potentiellen Käufer einen Energieausweis vorzulegen. Gleiches gilt auch bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes. Bestimmte Daten aus dem Energieausweis müssen sogar bereits in der Verkaufsanzeige angegeben werden. Bei neuen Immobilien ist dieses Dokument ohnehin verpflichtend. Bei älteren Bestandsgebäuden liegt aber möglicherweise gar kein Energieausweis vor. In diesem Fall ist es notwendig, vor einem Verkauf einen Energieausweis neu erstellen zu lassen, ansonsten ist ein Verkauf gar nicht möglich. Als erfahrene Immobilienmakler unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung des Energieausweises.
Als Verkäufer einer Immobilie sollten Sie die Bedeutung des Energieausweises nicht unterschätzen.
Sowohl privater Verkäufer als auch Makler sind laut GEG verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, und zwar mit korrekten und vollständigen Angaben. Die Nichtzugänglichmachung des Energieausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche für den Makler Bußgelder bis zu 15.000€ nach sich ziehen kann, da er nach § 14 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) als Mittäter eingestuft werden kann. Es haftet bei Falschangaben also nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Makler.
Auch wenn dieser Fall eher selten eintritt, zeigt dieser Umstand doch, welch große Bedeutung der Gesetzgeber dem Energieausweis als Dokument beimisst. Ein Immobilienmakler ist mit der Materie natürlich bestens vertraut und kann somit, auch aus gesundem Eigeninteresse heraus, Sie als Verkäufer vor möglichen Fallstricken bewahren.
Als Laie mag man möglicherweise die Immobilienanzeige selbst noch nicht als so bedeutsam betrachten, doch erfolgt diese in kommerziellen Medien, ist die Nennung wesentlicher Angaben aus dem Energieausweis auch hier bereits Pflicht. Zu solchen Medien gehören nicht nur Anzeigen in besonderen Immobilienportalen oder bei Maklern, sondern auch bereits Annoncen in Zeitungen und Zeitschriften. Ausgenommen hiervon sind im Prinzip nur Aushänge, wie man sie vom schwarzen Brett oder von Supermärkten her kennt.
Wenn Sie als Verkäufer einen Immobilienmakler beauftragen, sollten Sie also auch gleich den Energieausweis parat haben. Ohne die erforderlichen Informationen hieraus kann der Makler nämlich die Immobilie aus den oben genannten Gründen gar nicht zum Verkauf anbieten. Für das Exposé oder die Anzeige sind diese Daten unbedingt erforderlich. Für den Besichtigungstermin vor Ort reichen dann die Angaben aus dem Energieausweis nicht mehr aus, sondern dieser muss selbst vorliegen. Und zwar unabhängig davon, ob Sie selbst verkaufen oder der Verkauf über uns als Makler erfolgt.