Immobilie verkaufen bei Scheidung
Immobilienverkauf bei Scheidung
15. März 2022

Wann brauche ich einen Energieausweis?

 

Als Verkäufer einer Immobilie sind Sie laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet, einem potentiellen Käufer einen Energieausweis vorzulegen. Gleiches gilt auch bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Gebäudes. Bestimmte Daten aus dem Energieausweis müssen sogar bereits in der Verkaufsanzeige angegeben werden. Bei neuen Immobilien ist dieses Dokument ohnehin verpflichtend. Bei älteren Bestandsgebäuden liegt aber möglicherweise gar kein Energieausweis vor. In diesem Fall ist es notwendig, vor einem Verkauf einen Energieausweis neu erstellen zu lassen, ansonsten ist ein Verkauf gar nicht möglich. Als erfahrene Immobilienmakler unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung des Energieausweises.


Unterschiede und Details

Die Bewertung einer Immobilie in Bezug auf Ihre Energieeffizienz ist kein leichtes Unterfangen, denn es spielen naturgemäß zahlreiche Faktoren eine Rolle. Hinzu kommt, dass Immobilien sehr langlebige Anlagen sind. Die Gesetzeslage verändert sich aber im Laufe der Jahre ebenso wie die Bewertungsmethoden und eigentlich fast alle Umstände, so dass eine einheitliche Bewertung zusätzlich erschwert wird. Die Bedeutung der unterschiedlichen Energieausweise und der enthaltenen Kennziffern spielt somit eine entscheidende Rolle.

Zu unterscheiden ist zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Da die Erstellung der erforderlichen Daten jeweils auf unterschiedlichen Wegen erfolgt, kann es auch zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. Die größere Aussagekraft hat hierbei der Bedarfsausweis. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des richtigen Energieausweises.

Wozu dient ein Energieausweis?

Die entsprechenden Energiekennzahlen im Ausweis dienen dazu, unterschiedliche Gebäude innerhalb Deutschlands miteinander vergleichbar zu machen. Über mögliche zukünftige Energiekosten können diese allerdings kaum oder gar keine Aussage treffen.

Für Verkäufer einer Immobilie ist wichtig zu wissen, dass Energieausweise nicht unbegrenzt gültig sind. In der Regel beträgt deren Gültigkeit 10 Jahre. Das kann besonders dann einen Unterschied machen, wenn Sie ein Gebäude haben, dessen Energieausweis vor dem Jahr 2014 ausgestellt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden wichtige Kennziffern nämlich noch anders bewertet als nach 2014. Es kann also passieren, dass sich bei der Erstellung eines neuen Energieausweises nach Ablauf dessen Gültigkeit hier Änderungen ergeben, die nicht immer von Vorteil sein müssen. Meistens wurden Gebäude vor 2014 positiver bewertet. Ein Makler kann bei dieser und allen anderen Detailfragen sicher nützliche Hilfestellung bieten.

 

Bedeutung für den Verkauf einer Immobilie

Als Verkäufer einer Immobilie sollten Sie die Bedeutung des Energieausweises nicht unterschätzen.

Sowohl privater Verkäufer als auch Makler sind laut GEG verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, und zwar mit korrekten und vollständigen Angaben. Die Nichtzugänglichmachung des Energieausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche für den Makler Bußgelder bis zu 15.000€ nach sich ziehen kann, da er nach § 14 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) als Mittäter eingestuft werden kann. Es haftet bei Falschangaben also nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Makler.

Auch wenn dieser Fall eher selten eintritt, zeigt dieser Umstand doch, welch große Bedeutung der Gesetzgeber dem Energieausweis als Dokument beimisst. Ein Immobilienmakler ist mit der Materie natürlich bestens vertraut und kann somit, auch aus gesundem Eigeninteresse heraus, Sie als Verkäufer vor möglichen Fallstricken bewahren.

Als Laie mag man möglicherweise die Immobilienanzeige selbst noch nicht als so bedeutsam betrachten, doch erfolgt diese in kommerziellen Medien, ist die Nennung wesentlicher Angaben aus dem Energieausweis auch hier bereits Pflicht. Zu solchen Medien gehören nicht nur Anzeigen in besonderen Immobilienportalen oder bei Maklern, sondern auch bereits Annoncen in Zeitungen und Zeitschriften. Ausgenommen hiervon sind im Prinzip nur Aushänge, wie man sie vom schwarzen Brett oder von Supermärkten her kennt.

Wenn Sie als Verkäufer einen Immobilienmakler beauftragen, sollten Sie also auch gleich den Energieausweis parat haben. Ohne die erforderlichen Informationen hieraus kann der Makler nämlich die Immobilie aus den oben genannten Gründen gar nicht zum Verkauf anbieten. Für das Exposé oder die Anzeige sind diese Daten unbedingt erforderlich. Für den Besichtigungstermin vor Ort reichen dann die Angaben aus dem Energieausweis nicht mehr aus, sondern dieser muss selbst vorliegen. Und zwar unabhängig davon, ob Sie selbst verkaufen oder der Verkauf über uns als Makler erfolgt.


Diese Angaben aus dem Energieausweis sind Pflicht

Laut § 87 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss der Energieausweis folgende Angaben (hier nur stichpunktartig aufgeführt) enthalten:

  • Benennung, ob es sich um einen Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis handelt
  • den Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs
  • Energieträger der Heizung
  • bei Wohngebäuden das Baujahr
  • Energieeffizienzklasse bei Wohngebäuden (bei Ausstellungsdatum nach dem 01.05. 2014)
Seit dem 01.05. 2021 sind noch weitere Regeln zu beachten. So muss zum Beispiel zusätzlich die Höhe der CO²-Emissionen angegeben werden. Des Weiteren wurden die Pflichten zur Prüfung der Angaben für den Ersteller des Energieausweises nochmals verschärft. Es gibt allerdings auch beim Energieausweis Ausnahmen. Für denkmalgeschützte Gebäude zum Beispiel entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. In solchen Fällen hat der Eigentümer ohnehin Vorgaben ganz anderer Natur zu beachten. Sie sehen, dass ein Energieausweis für den Immobilienverkauf sehr wichtig ist. In dem Fall, dass Sie uns als Immobilienmakler mit dem gesamten Vorgang des Verkaufs betraut haben, stehen wir Ihnen auch zu diesen Fragen als kompetenter Partner zur Seite.
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