Hausverkauf bei Scheidung
Bei einer Scheidung steht das gemeinsame Haus im Mittelpunkt vieler Auseinandersetzungen. Wer bleibt wohnen? Wer zahlt die Raten weiter? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Hier bedarf es klarer rechtlicher und wirtschaftlicher Schritte.
Zugewinnausgleich und Schuldenhaftung
Sind beide Partner im Grundbuch eingetragen, gehört das Haus beiden zu gleichen Teilen – unabhängig davon, wer die Raten zahlt. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt. Bestehen noch gemeinsame Darlehen, haftet man gegenüber der Bank weiterhin gesamtschuldnerisch, es sei denn, ein Partner wird aus der Haftung entlassen.
Zügiger Verkauf schützt vor Verlusten
Je länger ein Haus im Scheidungsprozess ungenutzt oder blockiert bleibt, desto höher sind die laufenden Kosten. Ein zeitnaher Verkauf am Markt durch einen unabhängigen Makler sichert das Kapital und schafft finanzielle Unabhängigkeit für den Neustart beider Partner.
Wichtige Aspekte
- Klären der Grundbucheinträge und Eigentumsverhältnisse
- Neutrale Beratung bei laufenden Immobiliendarlehen
- Marktwertanalyse zur Berechnung des Zugewinns
- Schutz vor finanziellem Verlust durch zügige Abwicklung
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