Sanierungspflicht & GEG beim Hausverkauf
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verunsichert viele Eigentümer älterer Bestandsimmobilien. Gilt beim Verkauf eine sofortige Sanierungspflicht? Welche energetischen Pflichten gehen auf den Käufer über, und lohnt es sich, vor dem Verkauf noch eine neue Heizung einzubauen? Wir schaffen Klarheit für Eigentümer und Kaufinteressenten in der Region Celle und Niedersachsen.
Welche Nachrüstpflichten regelt das GEG für Bestandsgebäude?
Das GEG sieht drei zentrale Nachrüstpflichten für Bestandsimmobilien vor: 1. Austausch alter Öl- und Gas-Standardkessel, die älter als 30 Jahre sind (Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen). 2. Dämmung oberster Geschossdecken bzw. ungedämmter Dächer gegen unbeheizte Dachräume (U-Wert maximal 0,24 W/m²K). 3. Dämmung zugänglicher Warmwasser- und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen wie dem Keller. Wurde die Immobilie vom bisherigen Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, galt für diesen eine Ausnahme – diese erlischt jedoch bei Eigentumsübergang.
Die 2-Jahres-Frist für den Immobilienkäufer
Wird eine Bestandsimmobilie veräußert, hat der neue Eigentümer ab Grundbucheintragung exakt zwei Jahre Zeit, um die gesetzlichen Nachrüstpflichten zu erfüllen. Verkäufer müssen das Haus somit vorab keineswegs auf Neubauniveau bringen. Allerdings kalkulieren informierte Käufer die anstehenden Sanierungskosten in ihr Kaufangebot ein, weshalb eine transparente Offenlegung und marktgerechte Einpreisung essenziell sind.
Vor dem Verkauf sanieren oder im Ist-Zustand verkaufen?
In den meisten Fällen lohnt sich eine kostenintensive Sanierung kurz vor dem Verkauf wirtschaftlich nicht: Die investierten Summen lassen sich über den Verkaufspreis selten 1:1 zurückholen, da Käufer ihre eigenen Vorstellungen bei Heizsystem, Fenstern oder Dämmmaterialien verwirklichen möchten. Sinnvoller ist ein Energieberatungsbericht (z. B. individueller Sanierungsfahrplan iSFP), der dem Käufer aufzeigt, wie er mit bis zu 70 % staatlicher KfW-Förderung schrittweise modernisieren kann.
Campus-Vorteil: Realistische Beratung für Verkäufer & Sanierungsfinanzierung für Käufer
Wir bewerten Ihre Immobilie im realistischen Ist-Zustand und schützen Sie durch die lückenlose Bereitstellung eines gesetzeskonformen Energieausweises vor rechtlichen Fallstricken. Unseren Käufern wiederum stellen wir direkt die passenden Förderdarlehen der KfW und NBank zur Seite, damit die Sanierung von Anfang an solide durchfinanziert ist.
Wichtige Aspekte
- Keine Pflicht zur Komplettsanierung vor dem Hausverkauf
- Gesetzliche 2-Jahres-Frist für Käufer zur Erfüllung von Basispflichten
- Pflicht zur Vorlage eines aktuellen Energieausweises bei der Besichtigung
- Nutzung staatlicher Förderprogramme (KfW & BAFA) als starkes Verkaufsargument
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Gerne analysieren wir den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie im persönlichen Gespräch. Diskret, unabhängig und partnerschaftlich.
