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Immobilie verkaufen im Erbfall

Umgang mit geerbten Immobilien und Erbengemeinschaften
PERSÖNLICH AN IHRER SEITE.

Das Erben einer Immobilie stellt die Hinterbliebenen oft vor große Herausforderungen, insbesondere wenn mehrere Erben als Erbengemeinschaft agieren müssen. Hier gilt es, gesetzliche Fristen zu wahren und gemeinsame Entscheidungen zu treffen.

Verkauf durch eine Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft kann eine Immobilie nur gemeinschaftlich verkaufen. Stimmt ein Miterbe gegen den Verkauf, kann dies den gesamten Prozess blockieren. Wir unterstützen Sie dabei, einen Konsens zu finden, indem wir den objektiven Verkehrswert der Immobilie ermitteln und den Verkauf transparent moderieren.

Erbschaftssteuer und Spekulationsfrist

Beim Erben können Erbschaftssteuern anfallen. Zudem muss geprüft werden, ob beim anschließenden Verkauf eine Spekulationssteuer fällig wird. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn der Erblasser die Immobilie mindestens 10 Jahre besessen oder im Jahr des Verkaufs sowie den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hat.

Wichtige Aspekte

  • Professionelle Moderation bei Erbengemeinschaften
  • Verkehrswertermittlung zur Feststellung des Nachlasswertes
  • Koordination aller Notar- und Grundbuchangelegenheiten
  • Beratung zu Spekulationsfristen im Erbfall

Benötigen Sie persönliche Unterstützung?

Gerne analysieren wir den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie im persönlichen Gespräch. Diskret, unabhängig und partnerschaftlich.