Energieausweis
Wer in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte, muss potenziellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt dies zwingend vor.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten der Bewohner der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf anhand der Bauphysik und Heiztechnik des Gebäudes. Welchen Ausweis Sie benötigen, hängt vom Baujahr und der Anzahl der Wohnungen im Gebäude ab.
Bußgelder vermeiden – Wir helfen Ihnen
Fehlt der Energieausweis bei Besichtigungen oder werden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen weggelassen, drohen empfindliche Bußgelder. Als Full-Service-Makler in Celle lassen wir für unsere Kunden im Zuge der Verkaufsabwicklung den passenden Energieausweis erstellen.
Wichtige Aspekte
- Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises
- Beratung zur Einordnung des Gebäudes (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Integration der Energiewerte in Exposés und Anzeigen
- Schutz vor Abmahnungen und Bußgeldern
Benötigen Sie persönliche Unterstützung?
Gerne analysieren wir den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie im persönlichen Gespräch. Diskret, unabhängig und partnerschaftlich.
