Was Sie bei einem Immobilienverkauf bei Scheidung beachten sollten
Wenn ein Haus sich im gemeinsamen Besitz eines Scheidungspaares befindet, müssen sich beide Parteien mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
- Soll die gemeinsame Immobilie verkauft werden oder
- Möchte einer der Partner ausbezahlt werden?
- Was passiert mit eventuell vorhandenen Belastungen des Objektes?
- Ist ein Hausverkauf schon im Trennungsjahr vernünftig, oder lieber noch warten?
Damit Sie schnell und unkompliziert Antwort auf Ihre Fragen bezüglich dieses Themas erhalten, stellen wir Ihnen diesen Artikel zur Verfügung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Immobilienverkauf bei einer Scheidung. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten zu kontaktieren - Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Immobilie über Makler verkaufen
Wenn Sie Ihre Immobilie über uns als erfahrene Immobilienmakler verkaufen, bietet das für Sie eklatante Vorteile. Zunächst ist eine Scheidung häufig eine sehr emotionale Angelegenheit. Wir als professionelle Immobilienmakler nehmen Ihnen gerne die Hürden im Verkauf ab. Auch können wir, aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit Immobilienverkäufen bei Scheidungen, als Mediator fungieren, damit der Verkauf ohne große Streitigkeiten erfolgreich durchgeführt wird. Gerne führen wir Sie sicher und zuverlässig durch alle Schritte im Verkaufsprozess – von den Besichtigungen bis hin zum Notartermin.
Der erste Schritt mit uns als Immobilienmakler zum erfolgreichen Immobilienverkauf -
profitieren Sie von unserer zügigen
Immobilienbewertung.
Die wichtigsten Kriterien vorab:
- Besteht kein Ehevertrag, geht es nach der Heirat um eine Zugewinngemeinschaft.
- Wenn nichts weiter vereinbart wurde, haben beide Eheleute 50 Prozent an Eigentumsanteilen an der gemeinsamen Immobilie.
- Sind in der Trennungszeit Uneinigkeiten entstanden, kann eine Teilungsversteigerung in Betracht gezogen werden.
- Eheleute haben die Möglichkeit, das Haus zu verkaufen oder einer wird ausbezahlt.
- Liegt kein Ehevertrag vor, kann nachträglich eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung beantragt werden.
- Bei einem Scheidungsantrag kann das Haus auch an die Kinder vererbt werden.
- Verbindlichkeiten werden von beiden Partnern nach der Trennung stets gemeinsam getragen.
Was steht im Ehevertrag bezüglich der Vermögensaufteilung?
Vielleicht erscheint es manch frisch vermähltem Paar etwas unromantisch, so kurz vor der Eheschließung oder direkt danach sich mit finanziellen Fragen auseinanderzusetzen. Doch ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, im Falle eines Falles, die Scheidung zu erleichtern. Denn in einem Ehevertrag ist genau geregelt, was in Sachen Vermögensgütern mit den Gegenständen passiert. Ehepartner können zudem individuelle und abweichende Regeln zu den gesetzlichen vereinbaren. Neben der Vermögensaufteilung geht es meist auch um Unterhaltszahlungen und die Altersvorsorge. Selbst wenn die Immobilie bereits vor der Heirat gebaut oder gekauft wurde, ist die Rechtslage durch diesen Vertrag eindeutig. Ein Ehevertrag lässt sich auch nachträglich durch einen Notar noch an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Entscheiden Sie sich für den Hausverkauf haben Sie mit uns den passenden Immobilienmakler bereits vor Ort.
Eine Immobilienbewertung immer vor dem Hausverkauf einholen
Wir sind auch dann professionell an Ihrer Seite, wenn Sie sich bereits im Trennungsjahr befinden und Sie Ihr Haus schon jetzt zum Verkauf anbieten möchten. Bedenken Sie bitte, wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, geht Ihr Haus in der Regel weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert unter den Hammer. Lassen Sie es nicht so weit kommen und kontaktieren Sie uns noch heute.