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Immobilienverkauf bei Scheidung

 

Was Sie bei einem Immobilienverkauf bei Scheidung beachten sollten

Wenn ein Haus sich im gemeinsamen Besitz eines Scheidungspaares befindet, müssen sich beide Parteien mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

  • Soll die gemeinsame Immobilie verkauft werden oder
  • Möchte einer der Partner ausbezahlt werden?
  • Was passiert mit eventuell vorhandenen Belastungen des Objektes?
  • Ist ein Hausverkauf schon im Trennungsjahr vernünftig, oder lieber noch warten?

Damit Sie schnell und unkompliziert Antwort auf Ihre Fragen bezüglich dieses Themas erhalten, stellen wir Ihnen diesen Artikel zur Verfügung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Immobilienverkauf bei einer Scheidung. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten zu kontaktieren - Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Immobilie über Makler verkaufen

Wenn Sie Ihre Immobilie über uns als erfahrene Immobilienmakler verkaufen, bietet das für Sie eklatante Vorteile. Zunächst ist eine Scheidung häufig eine sehr emotionale Angelegenheit. Wir als professionelle Immobilienmakler nehmen Ihnen gerne die Hürden im Verkauf ab. Auch können wir, aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit Immobilienverkäufen bei Scheidungen, als Mediator fungieren, damit der Verkauf ohne große Streitigkeiten erfolgreich durchgeführt wird. Gerne führen wir Sie sicher und zuverlässig durch alle Schritte im Verkaufsprozess – von den Besichtigungen bis hin zum Notartermin.

Der erste Schritt mit uns als Immobilienmakler zum erfolgreichen Immobilienverkauf - profitieren Sie von unserer zügigen Immobilienbewertung.

Die wichtigsten Kriterien vorab:

  • Besteht kein Ehevertrag, geht es nach der Heirat um eine Zugewinngemeinschaft.
  • Wenn nichts weiter vereinbart wurde, haben beide Eheleute 50 Prozent an Eigentumsanteilen an der gemeinsamen Immobilie.
  • Sind in der Trennungszeit Uneinigkeiten entstanden, kann eine Teilungsversteigerung in Betracht gezogen werden.
  • Eheleute haben die Möglichkeit, das Haus zu verkaufen oder einer wird ausbezahlt.
  • Liegt kein Ehevertrag vor, kann nachträglich eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung beantragt werden.
  • Bei einem Scheidungsantrag kann das Haus auch an die Kinder vererbt werden.
  • Verbindlichkeiten werden von beiden Partnern nach der Trennung stets gemeinsam getragen.

Was steht im Ehevertrag bezüglich der Vermögensaufteilung?

Vielleicht erscheint es manch frisch vermähltem Paar etwas unromantisch, so kurz vor der Eheschließung oder direkt danach sich mit finanziellen Fragen auseinanderzusetzen. Doch ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, im Falle eines Falles, die Scheidung zu erleichtern. Denn in einem Ehevertrag ist genau geregelt, was in Sachen Vermögensgütern mit den Gegenständen passiert. Ehepartner können zudem individuelle und abweichende Regeln zu den gesetzlichen vereinbaren. Neben der Vermögensaufteilung geht es meist auch um Unterhaltszahlungen und die Altersvorsorge. Selbst wenn die Immobilie bereits vor der Heirat gebaut oder gekauft wurde, ist die Rechtslage durch diesen Vertrag eindeutig. Ein Ehevertrag lässt sich auch nachträglich durch einen Notar noch an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Entscheiden Sie sich für den Hausverkauf haben Sie mit uns den passenden Immobilienmakler bereits vor Ort.

Eine Immobilienbewertung immer vor dem Hausverkauf einholen

Wir sind auch dann professionell an Ihrer Seite, wenn Sie sich bereits im Trennungsjahr befinden und Sie Ihr Haus schon jetzt zum Verkauf anbieten möchten. Bedenken Sie bitte, wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, geht Ihr Haus in der Regel weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert unter den Hammer. Lassen Sie es nicht so weit kommen und kontaktieren Sie uns noch heute.

 

Wem gehört die Immobilie bei einer Scheidung?

Die Immobilie gehört immer denjenigen, der als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde. Stehen beide Ehepartner drin, gehört es auch Beiden nach vollzogener Scheidung. Wenn aber nur ein Partner als Eigentümer vermerkt wurde, gehört diesem das Haus dann als Alleineigentum. Wichtig: Strebt der Alleineigentümer an, das Haus schon zu verkaufen, benötigt dieser das -Ja- des Ehepartners - das gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Grundsätzlich ist hier zu beachten:

Lebt das Ehepaar ohne Ehevertrag zusammen, ergibt sich eine Zugewinngemeinschaft nach der Heirat. Dies bedeutet, dass Ihr Vermögen und das Ihrer Partnerin oder des Partners im Verlauf der Ehe als getrennt behandelt wird. Lediglich das gemeinsam erworbene Vermögen in dieser gemeinsamen Zeit plus die Vermögensgüter werden bei einer Trennung aufgeteilt. Das ist dann unter einem Zugewinnausgleich zu verstehen.

Für ein beispielsweise gemeinsam erworbenes Haus bedeutet das, wenn vorher nichts hierzu vereinbart wurde, gehört beiden Partnern jeweils 50 Prozent der Immobilie. Bei einem Zugewinnausgleich hat ein reiner Geldzahlungsanspruch höchste Priorität. Beispielsweise sind gemeinsame Immobilien Vermögensgüter, die sich nur schwer aufteilen lassen.

Dadurch nehmen Sie die Rolle als komplizierter Faktor bei einem Zugewinnausgleich ein. Um hier Streitigkeiten zu vermeiden, kommen wir ins Spiel. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten, wie beispielsweise den Immobilienverkauf bei der Scheidung. Die beste Option, und da stimmen Sie sicherlich mit uns überein, ist es, das gemeinsame Haus zu verkaufen.

Aufteilung des Verkaufserlöses bei Scheidung

Der Verkaufserlös lässt sich dann optimal und problemlos aufteilen. Bitte bedenken Sie, dass wir als erfahrene Immobilienmakler in der Regel einen höheren Erlös erzielen, als dies bei einem Hausverkauf in Eigenregie der Fall wäre. Gerne unterstützen wir Sie professionell beim Verkauf Ihres Hauses und wickeln den gesamten Verkaufsprozess seriös und zügig ab.

Dies spart Ihnen Zeit und Mühe in der ohnehin schon belastenden Situation. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how, Sie bestmöglich zu beraten. Wir stehen Ihnen nach der Trennung beim Hausverkauf mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Ihnen auch die dazu benötigten Formalitäten ab.

Warum ist es wichtig, den Immobilienwert vor der Scheidung ermitteln zu lassen?

Zunächst sollten Sie den Hauswert durch unseren Immobilienmakler bestimmen lassen, damit dies in die Entscheidung, ob ein Hausverkauf in Betracht kommt, mit einfließen kann. Ein aussagekräftiges Exposé ist hier immer eine gute Grundlage, um zu entscheiden, ob das Haus oder die Wohnung nach einer Scheidung verkauft werden soll. Beauftragen Sie uns bitte bereits vor der Scheidung damit.

Wir ermitteln, anhand der Faktoren wie beispielsweise die Lage der Immobilie und den Bauzustand, den aktuellen Immobilienwert. Zudem übernehmen wir gerne alle Vorbereitungsarbeiten für den Kaufvertrag. Überlassen Sie unseren Profis die Verkaufs- und Verhandlungsgespräche mit potenziellen Käufern. Gerne vereinbaren wir Besichtigungstermine und zeigen das Objekt.

Darüber hinaus legen wir den Interessenten den Energieausweis vor - kein aktueller Ausweis vorhanden? Kein Problem, in ein bis zwei Werktagen haben wir den Energiepass Ihres Hauses erstellt. Gerne übernehmen wir bei einem Verkaufsmandat für die Energieausweis Erstellung die Kosten.

Wir sind Ihr Immobilienmakler

Wir sind Ihr Ansprechpartner beim Immobilienverkauf bei einer Scheidung. Unser Team berät Sie individuell, persönlich und seriös. Wir kennen die Region und wissen aufgrund unseres gepflegten Immobilien-Netzwerkes genau, wie wir Ihre Immobilie an wen mit Gewinn verkaufen können. Bei uns ist Ihr Auftrag in besten Händen. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz gewissenhafter Recherche und großer Sorgfalt können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns auf Sie und sind dankbar für Ihre Anregungen, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.
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