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Immobilienverkauf bei Erbe und Testament

 

Was Sie bei einem Immobilienverkauf bei Erbe beachten sollten

Wird eine Immobilie geerbt, sind zahlreiche Faktoren zu beachten. Zunächst sind im Grundbuch alle Veränderungen einzutragen, denn der Erbfall hat zu einer Übertragung des Eigentums geführt. So sind komplett neue Besitzverhältnisse entstanden, die entsprechend zu berücksichtigen sind.

Zunächst gilt es, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Ist man Alleinerbe oder Bestand einer Erbengemeinschaft? Hatte der Verstorbene noch unbezahlte Schulden? Eventuell besteht ein Immobilienkredit, der noch nicht vollständig getilgt wurde? Hier gilt es, eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren zu klären. Das Erbrecht sieht eine Frist von 6 Wochen vor, die ab Kenntnisnahme der Erbschaft läuft und dem Erben die Möglichkeit bietet, das Erbe auszuschlagen.

Sie haben geerbt und wollen Ihre Immobilie verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns.

Was passiert beim Erbe mit der Immobilie?

Im Falle einer Annahme des Erbes, gehen sämtliche Rechte und Pflichten, die in Verbindung zur geerbten Immobilie bestehen, auf den Erben über. Dies gilt für die Zahlung sämtlicher anfallender Spesen. Notwendige Reparaturen sind entsprechend auszuführen und bestehen Mietverträge, so werden auch diese übernommen. Ist die vererbte Immobilie in die Hände einer ganzen Erbengemeinschaft gefallen, so sind diese nun gemeinschaftlich für die weitere Vorgehensweise verantwortlich. Es empfiehlt sich eine schnelle Verständigung und die Verteilung entsprechender Kompetenzen. In vielen Fällen ist eine Einigung gar nicht so einfach. Die Interessen liegen einfach zu weit auseinander. Einzelne Mitglieder, die ihren Anteil verkaufen möchten, können dies über eine Teilungsversteigerung tun. Hierbei ist nicht einmal die Zustimmung der Miterben erforderlich.

Wem gehört die Immobilie bei einer Erbengemeinschaft?

Im Falle einer Erbengemeinschaft zählt die geerbte Immobilie als Gesamteigentum. Keinem der Erben obliegt es alleine, die Immobilie zu veräußern. Hier lohnt es sich, Profis einzuschalten. Wir als kompetenter Immobiliengutachter sind Ihnen gerne behilflich, denn wir wissen genau, wie Sie hier am besten vorgehen können. Es gibt einiges zu beachten, wenn ein Erbe verkaufen möchte und ein anderer nicht. Entscheidet sich ein Berechtigter zum Verkauf, betrifft das immer die gesamte Erbmasse und nicht nur den jeweiligen Erbteil.

Was bedeutet eine Teilungsversteigerung?

Auch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung bietet sich an. Kann keine Einigung unterhalb der Erben erzielt werden, so kommt diese Sonderform der Zwangsversteigerung häufig zur Anwendung. Diese Art der Veräußerung kann von jedem Miteigentümer beim jeweiligen Amtsgericht beantragt werden. Die Teilungsversteigerung ist meist die letzte Möglichkeit, da bei einem freien Verkauf höhere Summen erzielt werden können. Jedoch bietet sich verkaufswilligen Erben nur so die Möglichkeit, auch gegen den Willen der Miterben zu verkaufen. Paragraf 2034 des BGB sichert das Vorverkaufsrecht nur dann zu, wenn einer der Erben die Veräußerung seines Anteils an eine dritte Partei anstrebt.

Die Teilungsversteigerung kommt häufig auch im Falle eines Erbes ohne Testament zum Einsatz. Wurde nicht ausdrücklich hinterlegt, wer zu welchen Teilen was erhält, ist sie häufig die Alternative.

 

Was ist eine Abschichtung?

Die Abschichtung ist eine weitere Möglichkeit, das Erbe zu regeln. Benötigt ein Miterbe zügig Geld, wohingegen die anderen ungern verkaufen, muss eine entsprechende Regelung gefunden werden. Die Erbauseinandersetzung bietet die Möglichkeit, einzelne Beteiligte auszuzahlen und somit abzufinden. Der Ausgezahlte verzichtet im Gegenzug auf sämtliche Rechte.

Immobilienverkauf bei Erbe

Im Falle eines Immobilienverkaufs bei einem Erbe gilt es, einen klaren Kopf zu behalten und nichts zu überstürzen. Zu Beginn ist stets der aktuelle Verkehrswert festzulegen. Ein kostenpflichtiges Gutachten seitens eines vom Gericht bestellten Sachverständigen kann hier recht teuer werden. Eine Immobilienbewertung von uns als Ihr kompetenter Immobilienmakler ist für Sie hingegen kostenlos.

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Verkauf mit oder ohne Erbschein

Mit dem vom Nachlassgericht ausgestellten Erbschein werden die Erben klar benannt. Dieser wird nach Vorlage des Testaments, eines Nachweises der Verwandtschaftsverhältnisse sowie eines entsprechenden Erbvertrages ausgestellt. Zudem sind auch Personalausweis, Sterbeurkunde und eine eidesstattliche Versicherung einzureichen. Der Verkauf ohne Erbschein verursacht zahlreiche Schwierigkeiten. Es geht bei sämtlichen Behörden, Banken, Versicherungen oder beim Grundbuchamt kaum etwas ohne Erbschein. Die Grundbuchordnung schreibt den Besitz eines Erbscheins zwingend vor. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn das Erbrecht durch einen beglaubigten Erbvertrag nachgewiesen werden kann. Die Umschreibung des Grundbuchs auf den Erben oder die jeweilige Erbengemeinschaft ist von Notaren gerne gewünscht, allerdings nicht zwingend notwendig, wenn der Erbe beabsichtigt, die Immobilie innerhalb der nächsten zwei Jahre zu veräußern. Die Grundbuchumschreibung ist in den ersten zwei Jahren kostenlos und danach kostenpflichtig.

Wie viel kostet die Ausstellung des Erbscheins?

Die Ausstellung des Erbscheins ist mit Kosten verbunden. Diese richten sich nach dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbantritts. Abgezogen werden allerdings noch sämtliche vorhandenen Schulden des Erblassers. Ein weiterer Faktor, der die Höhe der Gebühr beeinflusst, ist durch den notwendigen Aufwand festgesetzt. Je höher der Nachlasswert, desto höher kann die Gebühr sein.

Folgende Erbschein Varianten können unterschieden werden.

  • Den Allein-Erbschein erhält ein einzelner Erbe.
  • Beim Gemeinschaftserbschein wird bei mehreren Erben fällig. Eine Erbengemeinschaft benötigt für jeden Erben einen Teilerbschein.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

So groß die Freude über ein Erbe sein kann, so vorsichtig sollte man bei der korrekten Abwicklung sein. Mit kompetenten Partnern an Ihrer Seite kann so manches Problem bereits im Vorfeld gelöst werden. Hier lohnt es sich für Sie, einen Immobilienmakler hinzuzuziehen. Dieser kennt die gesetzlichen Bestimmungen genau und weiß, wie Sie am besten vorgehen.

Sie haben Fragen zum Thema “Immobilienverkauf bei Erbe”? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz gewissenhafter Recherche und großer Sorgfalt können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns auf Sie und sind dankbar für Ihre Anregungen, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.
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