Was Sie bei einem Immobilienverkauf bei Erbe beachten sollten
Wird eine Immobilie geerbt, sind zahlreiche Faktoren zu beachten. Zunächst sind im Grundbuch alle Veränderungen einzutragen, denn der Erbfall hat zu einer Übertragung des Eigentums geführt. So sind komplett neue Besitzverhältnisse entstanden, die entsprechend zu berücksichtigen sind.
Zunächst gilt es, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Ist man Alleinerbe oder Bestand einer Erbengemeinschaft? Hatte der Verstorbene noch unbezahlte Schulden? Eventuell besteht ein Immobilienkredit, der noch nicht vollständig getilgt wurde? Hier gilt es, eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren zu klären. Das Erbrecht sieht eine Frist von 6 Wochen vor, die ab Kenntnisnahme der Erbschaft läuft und dem Erben die Möglichkeit bietet, das Erbe auszuschlagen.
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Was passiert beim Erbe mit der Immobilie?
Im Falle einer Annahme des Erbes, gehen sämtliche Rechte und Pflichten, die in Verbindung zur geerbten Immobilie bestehen, auf den Erben über. Dies gilt für die Zahlung sämtlicher anfallender Spesen. Notwendige Reparaturen sind entsprechend auszuführen und bestehen Mietverträge, so werden auch diese übernommen. Ist die vererbte Immobilie in die Hände einer ganzen Erbengemeinschaft gefallen, so sind diese nun gemeinschaftlich für die weitere Vorgehensweise verantwortlich. Es empfiehlt sich eine schnelle Verständigung und die Verteilung entsprechender Kompetenzen. In vielen Fällen ist eine Einigung gar nicht so einfach. Die Interessen liegen einfach zu weit auseinander. Einzelne Mitglieder, die ihren Anteil verkaufen möchten, können dies über eine Teilungsversteigerung tun. Hierbei ist nicht einmal die Zustimmung der Miterben erforderlich.
Wem gehört die Immobilie bei einer Erbengemeinschaft?
Im Falle einer Erbengemeinschaft zählt die geerbte Immobilie als Gesamteigentum. Keinem der Erben obliegt es alleine, die Immobilie zu veräußern. Hier lohnt es sich, Profis einzuschalten. Wir als kompetenter Immobiliengutachter sind Ihnen gerne behilflich, denn wir wissen genau, wie Sie hier am besten vorgehen können. Es gibt einiges zu beachten, wenn ein Erbe verkaufen möchte und ein anderer nicht. Entscheidet sich ein Berechtigter zum Verkauf, betrifft das immer die gesamte Erbmasse und nicht nur den jeweiligen Erbteil.
Was bedeutet eine Teilungsversteigerung?
Auch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung bietet sich an. Kann keine Einigung unterhalb der Erben erzielt werden, so kommt diese Sonderform der Zwangsversteigerung häufig zur Anwendung. Diese Art der Veräußerung kann von jedem Miteigentümer beim jeweiligen Amtsgericht beantragt werden. Die Teilungsversteigerung ist meist die letzte Möglichkeit, da bei einem freien Verkauf höhere Summen erzielt werden können. Jedoch bietet sich verkaufswilligen Erben nur so die Möglichkeit, auch gegen den Willen der Miterben zu verkaufen. Paragraf 2034 des BGB sichert das Vorverkaufsrecht nur dann zu, wenn einer der Erben die Veräußerung seines Anteils an eine dritte Partei anstrebt.
Die Teilungsversteigerung kommt häufig auch im Falle eines Erbes ohne Testament zum Einsatz. Wurde nicht ausdrücklich hinterlegt, wer zu welchen Teilen was erhält, ist sie häufig die Alternative.