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Wichtige Änderungen beim Heizungsgesetz

 

Im September wurde die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Bundestag genehmigt. Ab 2024 sollen zahlreiche Änderungen für Immobilieneigentümer in Kraft treten, unterstützt durch Mittel aus dem Klima-Transformationsfonds (KTF). In den letzten Tagen ist jedoch unklar geworden, wie die Bundesregierung die Subventionen finanzieren möchte. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die geplanten Milliarden für das GEG vorerst nicht zur Verfügung stehen. Dies wirft Fragen auf bezüglich der Umsetzung der Regierungspläne, wie sie im 173-seitigen Entwurf des GEG dargelegt sind. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

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Ab wann gilt das Heizungsgesetz?

Das Heizungsgesetz in Deutschland ist voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft, nachdem der Bundestag es beschlossen hat. Gemäß dieser Regelung muss jede neu installierte Heizungsanlage in Neubauten und Bestandsimmobilien, sowohl in Wohn- als auch in Nichtwohngebäuden, ab diesem Datum einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie nutzen.

Welche Möglichkeiten gibt es zum Heizen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zum Heizen, darunter Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie, Gasheizungen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Brennstoffzellen-Heizungen, Fernwärme und Ölheizungen.
 

Ölheizung vs. Gasheizungen

Die Modernisierung veralteter Heizsysteme bietet die Möglichkeit, durch den Einsatz von Brennwerttechnik und erneuerbaren Energien die Effizienz zu steigern und gleichzeitig zu einer nachhaltigeren Energieversorgung beizutragen. Gasheizungen werden als langfristig kostengünstige Option betrachtet, da sie von niedrigeren Gaspreisen und geringeren CO2-Abgaben profitieren. Im Gegensatz dazu gelten Ölheizungen aufgrund ihres Heizöltanks und der Notwendigkeit von Heizölbestellungen als etwas unflexibel.

Finanzielle Förderung von Gas Hybridheizungen

Die finanzielle Förderung von Gas-Hybridheizungen durch staatliche Unterstützung stellt einen klaren Vorteil gegenüber Ölheizungen dar, für die keine vergleichbare Förderung verfügbar ist. Wenn jedoch die Überlegung besteht, von Öl auf Gas umzurüsten, sind die Machbarkeit und die Kosten eines Gasanschlusses ausschlaggebend und müssen sorgfältig geprüft werden. In diesem Kontext sind staatliche Vorschriften für Ölheizungen im §72 des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt. Diese Regelungen zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umstellung auf umweltfreundlichere Heizungstechnologien zu fördern.

Energieausweis erstellen lassen

Als Hausbesitzer unterliegen Sie den Regelungen für Wohngebäude. Seit dem Jahr 2007 besteht die Verpflichtung, beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung Ihres Hauses einen Energieausweis vorzulegen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, potenziellen Käufern oder Mietern transparente Informationen über die energetische Effizienz des Gebäudes zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises übernehmen wir für Sie. Sie wollen Ihre Immobilie zum Bestpreis verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns.

Förderung von Sanierungsmaßnahmen

Sanierer, die geförderte Maßnahmen durchführen, haben die Möglichkeit, neben dem Zuschuss auch einen sogenannten Ergänzungskredit zu erhalten. Dieser dient zur Finanzierung förderfähiger Ausgaben und ist auf maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Für Personen, die ihr Wohneigentum selbst nutzen und über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro verfügen, besteht die Option, für ihre Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten zu erhalten.

Was kann noch gefördert werden?

Es können zudem Fördermittel für verschiedene Zwecke in Anspruch genommen werden, darunter der Neubau von Wohnraum mit Erstbezug, der Erwerb bereits existierenden Wohnraums sowie Modernisierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig zu steigern, die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft zu verbessern, Energie oder Wasser nachhaltig einzusparen und Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation zu ersetzen. Darüber hinaus können Fördermittel auch für umfangreiche Bauaufwände genutzt werden, um Wohnraum an veränderte Wohnbedürfnisse anzupassen, beispielsweise für altersgerechtes oder barrierefreies Wohnen.

Was sollte man beachten?

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der modernisierte Wohnraum den allgemeinen üblichen Wohnbedürfnissen nach der Modernisierung entsprechen muss. Des Weiteren können Fördermittel für energetische Modernisierungen auf Basis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Anspruch genommen werden, um Wohngebäude an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die nachträgliche Wärmedämmung von Gebäudewänden, Dach, Kellerdecke oder erdberührten Außenflächen beheizter Räume, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Austausch der Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe sowie Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger.

Wo kann ich Zuschüsse beantragen?

Die Beantragung von Zuschüssen für eine neue Heizung, ausgenommen die Errichtung von Gebäudenetzen, sowie Förderkredite erfolgt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Für den Zuschuss zur Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes ist weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Über das BAFA erfolgt auch die Antragstellung für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung, Fenster, und Haustür, sowie für Anlagentechnik wie beispielsweise Lüftung und die Optimierung der Heizung.

Zudem bietet die NBank diverse Förderungen an, die Sie in Anspruch nehmen können.

Sie haben Fragen zu möglichen Zuschüssen und Förderungen? Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz gewissenhafter Recherche und großer Sorgfalt können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns auf Sie und sind dankbar für Ihre Anregungen, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.
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