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Schimmel/Feuchtigkeit in Immobilien

 

Schimmel und Feuchtigkeit in Gebäuden: Immobilienkauf mit Hindernissen?

Schimmelt es nach dem Immobilienkauf im Gebäude, ist Ärger vorprogrammiert. Hat der vorherige Hausbesitzer das zu verantworten? Gab es Schäden schon vor dem Notartermin? Trägt der neue Eigentümer eine Mitschuld? Mit diesen Fragen befassen sich Gerichte alltäglich. Eigentümer und Käufer, die juristischen Streitigkeiten von vornherein aus dem Weg gehen wollen, brauchen einen seriösen Makler. Er schafft von Anfang an Klarheit und somit Planungssicherheit.

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Die Folgen von Schimmelbefall

Von Schimmel geht nicht nur eine Gesundheitsgefährdung aus, er hat auch das Potenzial, die Bausubstanz zu schädigen. Hat Hausschwamm die Wohnräume befallen, so macht er vor angrenzenden Gebäudebereichen nicht Halt. Schimmel zersetzt Wände, Dämmstoffe und mitunter auch Rohre – die Baumaterialien werden porös. Dringt er in Holzkonstruktionen ein, steht mitunter die Gebäudestatik auf dem Spiel. Kaum ein Baustoff hält Schimmel auf Dauer stand.

Bei Schimmelbefall in den vier Wänden ist überlegtes Handeln wichtig. Es kommt jedoch darauf an, ob Sie der Eigentümer oder der Immobilienkäufer sind. Haben sich Schimmel und Feuchtigkeit im Gebäude breitgemacht, so gilt es im ersten Schritt den Verursachern auf die Schliche zu kommen. Dazu gehören etwa feuchte Wände, Kältebrücken und eine unzureichende Luftzirkulation in den Wohnräumen.

Wie kann man den Schimmel beseitigen?

Wer die Schimmelbeseitigung selbst in Angriff nimmt, der muss in fachgerecht durchgeführte Sanierungsarbeiten investieren. Sich mit einer Flasche Schimmelentferner ans Werk zu machen, ist in den meisten Fällen keine Lösung.

Im Rahmen der Schimmelbeseitigung gelten Standards und Vorschriften. Ziel ist, Wohn- und Gebäudebereiche komplett von Schimmel sowie den Verursachern zu befreien. Für Laien und unversierte Handwerker stellt die Aufgabe mitunter eine Herausforderung dar. Es gilt, Kältebrücken, feuchtem Mauerwerk, undichten Stellen im Dach und vielen anderen Dingen ans Leder zu gehen. Fach- und Bauunternehmen kennen sich hier aus. Was alles auszuführen ist, hängt im Wesentlichen vom Schadensumfang ab. Fest steht, dass Renovierungs- und Sanierungskosten anfallen, die in der Regel zulasten des derzeitigen Immobilienbesitzers gehen.

Schimmel im Eigenheim, was tun?

Als Eigentümer haben Sie die Wahl, Schimmelschäden fachmännisch ausbessern zu lassen oder das Objekt so wie es ist zu verkaufen. Entscheiden Sie sich für die letztere Möglichkeit, müssen Sie mit einer Wertminderung leben, diese fällt je nach Ausprägung saftig aus. Normalerweise beziehen Käufer die Kosten für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in die Finanzplanung ein. Die durch Schimmel und Feuchtigkeit zu erwartenden Ausgaben rechnen sie vom Gesamtpreis ab.

Bei Mängeln, die dem Verkäufer bekannt sind und die selbst bei genauer Inaugenscheinnahme nicht auffallen, greift die Offenbarungspflicht (Aufklärungspflicht). Selbst der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass gegenüber Käufern stets wahrheitsgemäße Angaben zu machen sind, sofern diese danach fragen.

 

Schimmel und Feuchtigkeit mindern den Immobilienwert

Zahlreiche Faktoren haben Einfluss auf den Immobilienwert – der Erhaltungszustand spielt eine maßgebliche Rolle. Haben sich Schimmel und Feuchtigkeit im Mauerwerk sowie in anderen Bereichen angesiedelt, so besteht Handlungsbedarf.

Eine saftige Wertminderung droht, wenn Eigenheimbesitzer Mängel nicht aus der Welt schaffen. Wie hoch diese ausfällt, ist vom Gebäudezustand abhängig, eine Faustregel gibt es nicht. Der Verkaufserlös kann sich bei umfangreichen Schäden durchaus um 25 Prozent schmälern.

Immobilienerwerb: Gekauft wie gesehen

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht ohne weiteres möglich. Dieser ist für alle Parteien bindend, sobald dieser unterzeichnet und vom Notar beglaubigt wurde. Das bedeutet im Klartext, dass Sie eine erstandene Immobilie nicht einfach umtauschen oder zurückgeben können.

Wer eine Wohnung oder ein Haus verkauft, darf Mängel keinesfalls verschweigen. Dem zukünftigen Besitzer sind sie mitzuteilen. Täuschungsabsichten haben mit hoher Wahrscheinlichkeit ein juristisches Nachspiel. Eigentümer tun unabhängig eines Verkaufs gut daran, ihre Immobilie auf Schimmelbefall prüfen und gegebenenfalls Schäden ausbessern zu lassen. Das kommt der Werterhaltung in vielerlei Hinsicht zugute.

Schimmelbefall im Haus: Nicht die Katze im Sack kaufen

Prinzipiell werden Immobilien wie gesehen gekauft. Daher spielt es keine Rolle, ob Schimmel nach einem Monat oder erst in Jahren auftritt. Haben Sie als Käufer unwissentlich eine schimmelbefallene Immobilie erworben, so steht Ihnen mitunter Schadensersatz zu, wenn der Verkäufer arglistig handelte. Das entscheiden jedoch die Gerichte. Um langwierigen Prozessen von vornherein aus dem Weg zu gehen, lohnt es sich, dem Gebäude genau auf den Zahn zu fühlen.

Ist ein Makler in den Kaufprozess eingebunden, so ist dieser über bestehende Mängel informiert. Einen Sachverständigen zu beauftragen, ist nicht erforderlich. Wurden Schimmel sowie die damit einhergehenden Schäden im Vorfeld rückstandslos und fachmännisch beseitigt, muss der Verkäufer den Befall nicht anzeigen, er ist jedoch zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet, wenn ein Käufer nach Altschäden fragt.

Wie verhält es sich mit feuchten Decken und Wänden?

Feuchte Decken und Wände fallen bei der Begutachtung auf, anders sieht die Sache bei tief sitzendem Schimmel aus. Während sich die Oberflächen durch Makulaturarbeiten recht einfach aufhübschen lassen, so schlummert das Problem oft im Inneren. Es kommt erst mit der Zeit zum Vorschein. Käufer sollten gegebenenfalls den Eigentümer oder den beauftragten Immobilienmakler unter Zeugen auf vorhandenen und vergangenen Schimmelbefall ansprechen. Häufig sind Schäden jedoch in Wertgutachten oder Protokollen bereits aufgeführt.

Makler machen die Abwicklung transparent und sicher

Eigenheimbesitzern wie auch Kaufinteressenten sind gut beraten, Schimmel und Feuchtigkeit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen verschlimmert sich das Problem. Mit einem Immobilienmakler gehen Käufer und Verkäufer zumindest juristischen Hürden aus dem Weg.

Wir als Ihr Immobilienmakler kümmern uns um sämtliche Aspekte, was etwaige Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden einschließt. Sie stehen mit Eigentümern und Käufern im engen Kontakt, sie sind darauf bedacht, Immobilienverkäufe zur Zufriedenheit aller zügig unter Dach und Fach zu bringen.

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz gewissenhafter Recherche und großer Sorgfalt können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns auf Sie und sind dankbar für Ihre Anregungen, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.
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