Schimmel und Feuchtigkeit mindern den Immobilienwert
Zahlreiche Faktoren haben Einfluss auf den Immobilienwert – der Erhaltungszustand spielt eine maßgebliche Rolle. Haben sich Schimmel und Feuchtigkeit im Mauerwerk sowie in anderen Bereichen angesiedelt, so besteht Handlungsbedarf.
Eine saftige Wertminderung droht, wenn Eigenheimbesitzer Mängel nicht aus der Welt schaffen. Wie hoch diese ausfällt, ist vom Gebäudezustand abhängig, eine Faustregel gibt es nicht. Der Verkaufserlös kann sich bei umfangreichen Schäden durchaus um 25 Prozent schmälern.
Immobilienerwerb: Gekauft wie gesehen
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht ohne weiteres möglich. Dieser ist für alle Parteien bindend, sobald dieser unterzeichnet und vom Notar beglaubigt wurde. Das bedeutet im Klartext, dass Sie eine erstandene Immobilie nicht einfach umtauschen oder zurückgeben können.
Wer eine Wohnung oder ein Haus verkauft, darf Mängel keinesfalls verschweigen. Dem zukünftigen Besitzer sind sie mitzuteilen. Täuschungsabsichten haben mit hoher Wahrscheinlichkeit ein juristisches Nachspiel. Eigentümer tun unabhängig eines Verkaufs gut daran, ihre Immobilie auf Schimmelbefall prüfen und gegebenenfalls Schäden ausbessern zu lassen. Das kommt der Werterhaltung in vielerlei Hinsicht zugute.
Schimmelbefall im Haus: Nicht die Katze im Sack kaufen
Prinzipiell werden Immobilien wie gesehen gekauft. Daher spielt es keine Rolle, ob Schimmel nach einem Monat oder erst in Jahren auftritt. Haben Sie als Käufer unwissentlich eine schimmelbefallene Immobilie erworben, so steht Ihnen mitunter Schadensersatz zu, wenn der Verkäufer arglistig handelte. Das entscheiden jedoch die Gerichte. Um langwierigen Prozessen von vornherein aus dem Weg zu gehen, lohnt es sich, dem Gebäude genau auf den Zahn zu fühlen.
Ist ein Makler in den Kaufprozess eingebunden, so ist dieser über bestehende Mängel informiert. Einen Sachverständigen zu beauftragen, ist nicht erforderlich. Wurden Schimmel sowie die damit einhergehenden Schäden im Vorfeld rückstandslos und fachmännisch beseitigt, muss der Verkäufer den Befall nicht anzeigen, er ist jedoch zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet, wenn ein Käufer nach Altschäden fragt.
Wie verhält es sich mit feuchten Decken und Wänden?
Feuchte Decken und Wände fallen bei der Begutachtung auf, anders sieht die Sache bei tief sitzendem Schimmel aus. Während sich die Oberflächen durch Makulaturarbeiten recht einfach aufhübschen lassen, so schlummert das Problem oft im Inneren. Es kommt erst mit der Zeit zum Vorschein. Käufer sollten gegebenenfalls den Eigentümer oder den beauftragten Immobilienmakler unter Zeugen auf vorhandenen und vergangenen Schimmelbefall ansprechen. Häufig sind Schäden jedoch in Wertgutachten oder Protokollen bereits aufgeführt.
Makler machen die Abwicklung transparent und sicher
Eigenheimbesitzern wie auch Kaufinteressenten sind gut beraten, Schimmel und Feuchtigkeit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen verschlimmert sich das Problem. Mit einem Immobilienmakler gehen Käufer und Verkäufer zumindest juristischen Hürden aus dem Weg.
Wir als Ihr Immobilienmakler kümmern uns um sämtliche Aspekte, was etwaige Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden einschließt. Sie stehen mit Eigentümern und Käufern im engen Kontakt, sie sind darauf bedacht, Immobilienverkäufe zur Zufriedenheit aller zügig unter Dach und Fach zu bringen.
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